Ein rundes Zeichen mit der Schrift Corona, in der Mitte ein Virus, im Hintergrund eine verpixelte Darstellung von Menschen

Aktueller Stand ab 03. Januar 2022

Liebe Kursteilnehmer*innen,

bitte beachten Sie, dass nach der Einführung des neuen Infektionsschutzgesetzes und der entsprechenden Anpassung der Coronaschutzverordnung durch das Land NRW die 2G plus - Regelung ab dem 28.12.2021 auch für unseren Kursbetrieb gilt. Zutritt zu den Kursen haben demnach nur noch vollständig geimpfte oder genesene Kursteilnehmer*innen mit einem aktuell gültigen Testnachweis (offiziellen Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt).
Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren und Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Diese Personen müssen vor Kursbeginn der Kursleitung einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24h alt) sowie das ärztliche Attest (max. 6 Wochen) vorlegen.
Sollten sich die offiziellen Regelungen nach Kursbeginn nochmals verändern, bitten wir um Verständnis, dass dies nicht zu einer Rückforderung der Kursgebühren berechtigt.

Herzliche Grüße

Ihr FiB Team

03. Januar 2022

 

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