Ermäßigungen
Ermäßigungen für Angebote der Familienbildungsstätte
1. Familien und Einzelpersonen aus Bergisch Gladbach
Um Familien aus Bergisch Gladbach in finanziellen Problemsituationen zu unterstützen, steht unserer Familienbildungsstätte ein begrenzter Geldbetrag der Stadt Bergisch Gladbach zur Verfügung, der es uns ermöglicht, die Kursgebühren für Familienbildungsangebote um bis zu 80% zu ermäßigen, wenn die Hilfsbedürftigkeit aufgrund § 7 SGB II, § 19 SGB XII oder § 1 AsylbLG nachgewiesen wird. Sie können hier den Antrag >> hier downloaden, ausfüllen und uns zuschicken.
2. Familien und Einzelpersonen aus Bergisch Gladbach und anderen Wohnorten
Um Familien in finanziellen Problemsituationen zu unterstützen, kann FiB dank der Unterstützung durch das Bildungsministerium NRW die Kursgebühren für Familienbildungsangebote um 25% max. 30,-€ ermäßigen. Sie können hier den Antrag >> hier downloaden, ausfüllen und uns zuschicken.
Es kann auch ein BUT-Antrag für Angebote der Familienbildung gestellt werden. Die Antragsfomulare finden Sie unter 3. Bildungsgutscheine.
Ermäßigungen für Angebote des Sportvereins
3. Bildungsgutscheine
Familien in finanziellen Problemsituationen können für Kurs- und Vereinsangebote mit Kindern einen Bildungsgutschein für den Bereich "Soziale und kulturelle Teilhabe" bei der Stadt beantragen.
Hier finden Sie die Antrageformulare zum Ausdrucken, die Sie bereits ausgefüllt an uns schicken bzw. mitbringen können. Wir leiten diese für Sie an die zuständigen Stellen weiter.
BUT Antragsformular für Bergisch Gladbach an das Jobcenter
BUT Antragsformular für Bergisch Gladbach an den RBK
4. Zuschüsse von den Krankenkassen
die mit einem * ausgezeichneten Kurse sind Präventionskurse und von der "Zentralen Prüfstelle Prävention" (ZPP) zertifiziert.
Viele Krankenkassen erstatten 1x jährlich 80% der Kursgebühr i.d.R. für eine Kurslänge von 12 Terminen. Unsere Kurse mit mehr als 12 Terminen gliedern sich in zwei Kursteile: 12 zertifizierte Unterrichtstermine und weitere Trainingstermine.
Für die Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse unter Leitung einer Hebamme übernehmen die Krankenkassen i.d.R. die Kosten entsprechend der Hebammengebührenverordnung. Z.T. wird auch ein Anteil für die Väter erstattet.
Bescheinigungen erhalten Sie gegen Zusendung eines adressierten und frankierten Rückumschlages an unsere Geschäftsstelle in Bensberg. Bitte geben Sie die Kursnummer an.
Sollte Ihre Krankenkasse eine höhere Anzahl Kurstermine bezuschussen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
Die Ausstellung für das aktuell abgelaufene Semester ist für Sie kostenfrei; für Bescheinigungen früherer Semester wird eine Bearbeitungsgebühr von je 3,- € berechnet.
In Einzelfällen kann auch für Angebote des Sportvereins eine individulle Ermäßigung beantragt werden. Dies bitte schriftlich an info@fibev.de einreichen.
Sprecht uns an, wir helfen gerne weiter!